Diese gelten für die HUTA (Hundetagesstätte)

Alle Hunde, die in der HUTA untergebracht werden, müssen gesund und geimpft sein(Impfpass). Zusätzlich benötigen wir für jeden unserer Gasthunde einen Haftpflichtversicherungsnachweis (Vertrag/Kopie).
Die HUTA und die Hundebetreuer sind von etwaigen Krankheiten und/oder körperlichen Beschwerden der jeweiligen Tiere vorab zu unterrichten.
Die Halter der Tiere, die die Angebote der HUTA nutzen, haften für alle von sich und/oder von ihrem Tier verursachten Schäden. Die Teilnahme am Betreuungsservice erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko.
Die HUTA und die Hundebetreuer übernehmen keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden, die durch das jeweilig zu betreuende Tier verursacht werden. Alle betreffenden Parteien sind auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen. Die Haftung der HUTA und der Hundebetreuer wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Die HUTA und die Hundebetreuer behalten sich vor, die Betreuung nach eigenem Ermessen abzubrechen. Eventuell bereits bezahlte Gebühren werden in diesem Fall anteilig zurückerstattet.
Die HUTA und die Hundebetreuer behalten es sich vor, Verstöße gegen das gültige Tierschutzgesetz bzw. gegen die jeweilige Hundeverordnung den zuständigen Behörden zu melden.
Die HUTA und die Hundebetreuer behalten sich vor, etwaig geforderten Einsatz bestimmter Hilfsmittel abzulehnen.
Kosten die durch Verletzungen durch das tägliche spielerische Gerangel der Hunde untereinander entstehen könnten, sind vom Halter zu tragen.

Zeiten / Futter
Öffnungszeiten sind von 07:30 – 18:00 Uhr

Hunde können bis 10.00 Uhr gebracht werden und bis 19.00
Uhr abgeholt werden. Um einen geregelten Tagesablauf zu gewährleisten, müssen die Bring- und Abholzeiten eingehalten werden. Bei – vorher abgesprochenen – Bring- oder Abholzeiten außerhalb der Geschäftszeiten wird pro angebrochener Stunde ein Zuschlag von 2,00 Euro berechnet.
Von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ist Mittagsruhe. In dieser Zeit kann kein Hund gebracht oder abgeholt werden!
Das gewohnte Futter, Decke oder Körbchen sowie eventuell Liebling Spielzeug sind mitzubringen.
Für Schäden an Decken, Körbchen etc. sowie Spielzeug jeglicher Art übernehmen wir keine Haftung.
Im Preis enthalten sind Unterbringung und Versorgung, ggf. Leckerlis (Kauknochen etc.), ein Spaziergang pro Tag, Auslauf in unserem Freilaufgelände, Beschäftigung mit dem Hund und Streicheleinheiten.

Bezahlung und Stornobedingungen
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich im Vorhinein und mit Überweisung. Mit der Überweisung von Eur 10,-- wird die Buchung gültig.
50% des Gesamtbetrages müssen spätestens 1 Woche vor Auftragsbeginn und der Rest des Betrages spätestens ein Tag vor Auftragsbeginn auf unserem Konto eingelangt sein.
Im Falle des unberechtigten Rücktrittes des Kunden, sind wir berechtigt eine Stornogebühr zu verrechnen:
- ab 10 Tage bis 48 Std. vorher: 20% des Auftragswertes
- ab 48 Std. vor Auftragsbeginn 50% des Auftragswertes
Bei vorzeitigem Abbruch des Auftrages durch den Kunden kann kein Geld zurückerstattet werden.
Eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,-- wird bei Rücktritt vom Vertrag dem Kunden in jedem Fall in Rechnung gestellt!
Wir behalten uns das Recht vor, nicht abgeholte Tiere nach 3 Tagen (wenn wir keine Nachricht vom Besitzer erhalten) einem Tierheim zu übergeben.
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Alle Angebote freibleibend. Irrtümer und Fehler vorbehalten.
Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Rheinbach. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig oder unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.